Tagesordnung:
1. Eröffnung der Jugendversammlung und Feststellung der Formalien
2. Information über die Aufgaben und Rechte der Jugendversammlung nach der Jugendordnung der NTG
3. Aussprache über die Interessen, Wünsche und Anliegen der Kinder und Jugendlichen in der NTG
4. Beratung und Beschlussfassung über gemeinsame Veranstaltungen und Vorhaben der Vereinsjugend
5. Beratung und Beschlussfassung über den Jugend-Haushaltsplan
6. Wahl der Jugendvertretung
a) Wahl des Jugendsprechers / der Jugendsprecherin
b) Wahl des Jugendleiters / der Jugendleiterin
c) Wahl des Jugendausschusses
7. Anträge aus der Jugendversammlung
8. Verschiedenes
Die Jugendversammlung ist das oberste Organ zur Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen innerhalb der Niederräder Turngesellschaft e. V.
Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Die Wahlen erfolgen entsprechend der Jugendordnung für die Dauer von zwei Jahren. Wiederwahl ist möglich.
Der Jugendsprecher / die Jugendsprecherin vertritt die besonderen Interessen der Vereinsjugend und vertritt die Vereinsjugend insbesondere im Vorstand und in der Mitgliederversammlung. Der Jugendsprecher / die Jugendsprecherin besitzt nach der Jugendordnung Stimmrecht im Vorstand der NTG.
Wir möchten insbesondere alle Kinder und Jugendlichen der NTG ausdrücklich dazu ermutigen, an der Jugendversammlung teilzunehmen, ihre Wünsche und Ideen einzubringen und sich aktiv an der Gestaltung der Jugendarbeit unseres Vereins zu beteiligen.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand der NTG
Boban Stanojevic / Versammlungsleiter
Cornelia Piepenbring / 1.Vorsitzende
Kai Bettermann / 2. Vorsitzender